Vom 14. Oktober bis 17. Oktober 2021 findet eine Bezirksvisitation im Kirchenbezirk Neckargemünd-Eberbach statt. Eigentlich hätte dies schon im Jahr 2020 geschehen sollen, wie so vieles fiel die Visitation dann aber der Coronapandemie zum Opfer und musste verschoben werden. Der Begriff „Visitation“ kommt aus dem Lateinischen (visitatio) und bedeutet eigentlich nichts anderes als ein „Besuch“.
In der Kirchengeschichte war der erste große Visitator kein Geringerer als der Apostel Paulus. Er besuchte neugegründete christliche Gemeinden, um ihnen mit Rat, Mahnung und Kritik aus dem Glauben an den auferstandenen Christus beizustehen.
Im Bereich der Evangelischen Kirche war die Visitation das wichtigste und effektivste Werkzeug zur Durchführung der
Reformation im 16. Jahrhundert. Nur so konnte jeder einzelne Ortspfarrer überprüft werden, ob er der neuen „
evangelischen“ Lehre entsprach und den gewandelten Anforderungen an das
Pfarramt gewachsen war.
Philipp Melanchthon verfasste 1527/28 – von
Martin Luther gestützt – seinen Vorschlag für eine Visitationsordnung, also noch bevor eine offiziell anerkannte
Bekenntnisschrift oder
Kirchenordnung vorhanden war.
Die Evangelische Landeskirche in Baden spricht beim Begriff der Visitation heute von einem geschwisterlichen Besuchsdienst von verschiedenen Ebenen und Bereichen der Landeskirche, der im Geiste der von Gott geschenkten Liebe und in der Verbundenheit des Leibes Christi geschieht. Die Kirchenbezirke werden in der Regel alle sieben Jahre visitiert.
Mit der Visitation des Kirchenbezirks will die Landeskirche dem Kirchenbezirk und allen, die darin einen Dienst und eine Verantwortung haben, bei der Erfüllung ihres Auftrages sowie bei der Beurteilung und Weiterentwicklung ihrer Arbeit helfen. Dabei informiert sich die Kirchenleitung über die jeweiligen regionalen, gesellschaftlichen und kirchlichen Besonderheiten eines Kirchenbezirks und die sich daraus ergebenden spezifischen Aufgaben.
Unser Kirchenbezirk wird durch Landesbischof Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh visitiert, der dafür eine Visitationskommission einberuft. Zur Visitation gehören u.a. zwei Gespräche mit dem Bezirkskirchenrat. An den Gesprächen sollen auch die im Kirchenbezirk wohnenden Mitglieder der Landessynode teilnehmen. Zur Visitation des Kirchenbezirks gehören weiterhin in der Regel:
- Gottesdienste in den Gemeinden des Kirchenbezirks, auch als zentrale Gottesdienste für benachbarte Gemeinden oder für den Kirchenbezirk
- die persönliche Aussprache mit den DekanInnen
- ein Treffen der Vertreterinnen und Vertreter der Ältestenkreise/Kirchengemeinderäte des Kirchenbezirkes oder eine Tagung der Bezirkssynode oder eine Zusammenkunft aller haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden
- eine Veranstaltung aus dem Arbeitsbereich der Schuldekanin bzw. des Schuldekans
- die Prüfung des Dekanatsverwaltung
- der Besuch eine Betriebes im Bereich der Landwirtschaft, des Handwerks, der Industrie, des Handels oder der Dienstleistung
- eine Begegnung mit Vertreterinnen und Vertretern der Öffentlichkeit.
Wir freuen uns auf eine Zusammenkunft am 14. Oktober 2021 in der Grundschule Aglasterhausen. Eingeladen durch den Schuldekan treffen Schulleiterinnen und Schulleiter mit unserem Bildungsreferenten Herrn OKR Wolfgang Schmidt, der das Referat „Erziehung und Bildung in Schule und Gemeinde“ im Evangelischen Oberkirchenrat leitet, zusammen. Bei dieser Zusammenkunft wird der Austausch rund um Themen des RU im Vordergrund stehen.